Prüfungsordnung vor Pauschalaussage

Ob und in welcher Form sprachliche Unterstützung zulässig ist, richtet sich nach Ihrer Prüfungsordnung, den Vorgaben des Fachbereichs und gegebenenfalls der betreuenden Person. Vor der Beauftragung sollten Sie diese Regeln prüfen und bei Unklarheit schriftlich nachfragen. Dieses Informationsangebot ersetzt keine verbindliche hochschulrechtliche Auskunft.

Sprachliche Arbeit von inhaltlicher Arbeit trennen

Rechtschreibung, Zeichensetzung und klarere Formulierungen sind etwas anderes als neue Argumente, Analysen oder Forschungsergebnisse. Ein sprachliches Lektorat sollte Unklarheiten kenntlich machen, statt selbst die fachliche Antwort einzusetzen. Auch ein scheinbar kleiner Eingriff kann eine Aussage verändern und braucht deshalb Aufmerksamkeit.

Änderungen nachvollziehen

Die Änderungsverfolgung zeigt, wo eingegriffen wurde. Kommentare erläutern Fragen und größere Vorschläge. Prüfen Sie jede Änderung selbst. Eine sprachlich elegantere Formulierung ist nicht automatisch fachlich genauer. Bewahren Sie Fassungen geordnet auf und beachten Sie etwaige Dokumentationspflichten Ihrer Hochschule.

Keine Quellen erfinden, keine Ergebnisse ersetzen

Ghostwriting, erfundene Nachweise und nicht selbst erbrachte fachliche Leistungen gehören nicht zum sprachlichen Lektorat. Eine Prüfung formaler Zitierkonsistenz bestätigt auch nicht, dass sämtliche Quellen echt, korrekt gelesen oder sachlich richtig wiedergegeben sind.